Umgang mit online bereitgestellten Lehrmaterialien ab dem 1.1.2017 (2. Update)

Umgang mit online bereitgestellten Lehrmaterialien ab dem 1.1.2017 (2. Update)

von Marc-Robin Wendt (Administrator) -
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Liebe Studierende und Kursverantwortliche,


jetzt doch keine Einschränkungen zum 1.1.2017! Bereitstellung digitaler Semesterapparate in ISIS bis einschließlich Sommersemester 2017 gesichert.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben eine Lösung für die Handhabung des Urheberrechts gemäß § 52 a UrhG im Bereich der Hochschulen gefunden. Digitale Semesterapparate können wie bisher genutzt werden, um urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung zu stellen. Die Einschränkung, dass ab dem 1.1.2017 keine urheberrechtlich relevanten Texte mehr in ISIS zur Verfügung gestellt werden dürfen, ist damit zunächst vom Tisch. Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. In den nächsten Monaten soll eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung entwickelt werden.

Die TU Berlin hatte sich wie fast alle Hochschulen gegen einen Beitritt zum neuen Rahmenvertrag ausgesprochen. Dieser sah eine Ablösung des bisherigen pauschalen Vergütungsverfahrens von urheberrechtlich geschützten Texten durch eine auf das Einzelwerk bezogene Meldung vor. Nach Auffassung der Universitätsleitung ist der damit insbesondere den Lehrenden aufgebürdete Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig.

Damit ist jetzt klar: Es dürfen auch weiterhin wissenschaftliche Texte in begrenztem Umfang für den Einsatz in Lehrveranstaltungen digital verbreitet werden. Rechtlich zulässig bleibt es wie bisher, kleinere Teile eines Werkes im Rahmen von digitalen Semesterapparaten bereitzustellen: maximal 12 % eines Schriftwerkes, insgesamt nicht mehr als 100 Seiten. Zu den Schriftwerken gehören Lehrbücher, Monographien, Nachschlagewerke, Sammelbände u.ä. Weiter zulässig sind einzelne Beiträge aus Zeitschriften/Zeitungen sowie Werke mit geringem Umfang (max. 25 Seiten). Bitte beachten Sie auch weiterhin diese bekannten Vorgaben.

Die Universitätsbibliothek bietet die Möglichkeit, Lizenzen für E-Books und elektronische Zeitschriften durch Verlinkung zu nutzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Auskunft der Universitätsbibliothek: https://www.ub.tu-berlin.de/auskunft


Euer ISIS-Team & Pressestelle der TU Berlin


(diese Meldung entstammt dem Newsportal der TU Berlin http://www.pressestelle.tu-berlin.de/menue/tub_medien/newsportal/innenansichten/2016/52a_urheberrechtsgesetz/)