wie wir aus anderen Bundesländern bereits von offizieller Seite erfahren haben, scheinen sich VG Wort, KMK und HRK darauf geeinigt zu haben, dass die Rechtssituation bezüglich §52a UrhG vorerst nicht verändert wird.
Das Land Berlin hat sich dazu noch nicht offiziell geäußert. Wir halten aber vorerst jede Änderung an ISIS zurück, bis wir Genaueres und Offizielles wissen.
Euer ISIS-Team