§ 60a UrhG erlaubt "zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre" die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke in bestimmten Grenzen. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage, wenn Sie in ISIS urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellen wollen. Für konkrete Fragen oder zur Beschaffung von E-Books können Sie die UB kontaktieren unter digitale.lehre(at)ub.tu-berlin.de. Die Universitätsbibliothek der TU betreibt außerdem einen Blog zum Thema Open Access an der TU Berlin sowie Angebote zum Publizieren.
Falls Ihr Kurs urheberrechtlich geschützte Werke beinhaltet, müssen Sie sicherstellen, dass der Kurs nur für die tatsächlichen Teilnehmenden der Lehrveranstaltung zugänglich ist:
Der Gastzugang zum Kurs sollte deaktiviert sein (dies ist voreingestellt der Fall).
Der Kurs sollte mit einem Einschreibeschlüssel versehen sein ODER Sie schreiben die Teilnehmenden manuell in Ihre Kurse ein (keine Selbsteinschreibung erlaubt) ODER Sie erlauben die Selbsteinschreibung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Einschreibungsende) und entfernen nach diesem Datum alle Personen, die nicht tatsächlich an der Lehrveranstaltung teilnehmen.