Neues Urheberrecht ab 01.03.2018 (UrhWissG)

Neues Urheberrecht ab 01.03.2018 (UrhWissG)

par ISIS Management,
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Liebe ISIS-Nutzerinnen und -Nutzer,

für die Nutzung und Bereitstellung in der Lehre gilt zukünftig §60a Urhg (dieser löst den bisherigen §52a UrhG ab). §60a gilt zur Veranschaulichung der Lehrinhalte, zur Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen für nicht kommerzielle Zwecke.

Erlaubt ist die Nutzung und Bereitstellung von:

  • Max. 15 % eines Werkes - NEU
  • Einzelne Fachzeitschriften‐Artikel und andere „kleine“ Werke vollständig
  • Vergriffene Werke (nicht mehr im Buchhandel erhältlich): vollständig
  • Abbildungen aus Fachzeitschriften: vollständig
  • Nicht erlaubt ist das Bereitstellen von Texten oder Abbildungen aus Tageszeitungen oder Kioskzeitschriften (z.B. Handelsblatt, Wirtschaftswoche) - NEU

Weitere Informationen finden Sie in der FAQ zum Urheberrecht.