Vermittlung der Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts, also des wirtschaftsnahen BGB (v. a. Zustandekommen von Verträgen und vorvertragliche Schuldverhältnisse, vertragliche Schuldverhältnisse mit Abgrenzung zu gesetzlichen Schuldverhältnissen, ferner Grundzüge des Rechts an beweglichen Sachen) sowie der zugehörigen Bereiche des Handelsrechts einschl. der ökonomischen Zusammenhänge sowie der europa- und international-rechtlichen Rahmenbedingungen.