Im Gesellschafts- u. Konzernrecht werden nach einer Einführung in dessen Grundlagen und einem Überblick über alle Gesellschaftsformen die in der Wirtschaftspraxis wichtigen Formen behandelt: OHG (unter Mitberücksichtigung der unternehmenstragenden BGB-Gesellschaft), KG, PartG und Stille Gesellschaft als Personengesellschaften. AG und GmbH als praktisch bedeutsamste Kapitalgesellschaften. Rechtsprobleme der Typenvermischung werden vor allem anhand der GmbH & Co KG erörtert. Schließlich erfolgen Einführungen zum Umwandlungs- und Konzernrecht sowie Hinweise zum EU-Recht und zu den bestimmenden Gründen für die Wahl der jeweiligen Gesellschaftsform.