In der Vorlesung werden die verschiedenen für die Berufspraxis von Ingenieuren relevanten Schutzrechte vorgestellt und in ihren ökonomisch-juristischen Kontext eingebettet. Dies beinhaltet die technischen Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster und verwandte Schutzrechte) sowie das relevante Urheber- und Designrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte. Umfasst ist auch der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz des Lauterkeitsrechts sowie der Schutz von Know How und Betriebsgeheimnissen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Software.