Das Modul „Inklusive Bildung von Menschen mit
Behinderung“ (Bachelor KulT 4d), dem dieses SE und das SE „Von der Exklusion
zur inklusiven Bildung“ zugeordnet ist, setzt sich mit dem sogenannten engen
Inklusionsverständnis auseinander, mit Menschen mit Behinderungen. Seit 2009 ist
die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht: Menschen
mit Behinderung haben ein Recht auf Inklusive Bildung, inklusive Arbeit, auf
Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen (Wohnen, Kultur, Freizeit, Politik etc.). Je nach Interessen
der Studierenden werden diese und andere Lebenswelten in den Fokus gerückt.
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demmer-dieckmann@tu-berlin.de
- Dozentin: Irene Demmer-Dieckmann