Das Modul „Inklusive Bildung von Menschen mit Behinderung“ (Bachelor KulT 4d), dem dieses SE und das SE „Von der Exklusion zur inklusiven Bildung“ zugeordnet ist, setzt sich mit dem sogenannten engen Inklusionsverständnis auseinander, mit Menschen mit Behinderungen. Seit 2009 ist die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht: Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Inklusive Bildung, inklusive Arbeit, auf Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen (Wohnen, Kultur, Freizeit, Politik etc.). Je nach Interessen der Studierenden werden diese und andere Lebenswelten in den Fokus gerückt.
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