Bauliche Veränderungen an Denkmalen sowie Baumaßnahmen in deren unmittelbarer Umgebung sind genehmigungspflichtig. Flankiert von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, von Baunebenrechten wie dem Naturschutzrecht, der Energieeinsparverordnung und technischen Regelwerken bestimmt das Denkmalschutzgesetz die Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit. Diese erforderlichen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen werden vermittelt. Die zuständigen Denkmalschutzbehörden und ihre Aufgaben werden vorgestellt und das Genehmigungsverfahren anhand von Praxisbeispielen gelehrt. Fördermöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen im Denkmalbereich werden vorgestellt und die Studierenden befähigt, Anträge auf Fördermittel und zur Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen zu stellen.