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Seminar Bodenpolitik, Bodenrecht und Stadtentwicklung M12

Bestandteil des Moduls "Freier Wahlbereich" | Master Stadt- und Regionalplanung | Anrechnung möglich in M12, M5.2, M6.2

Teilnehmer*innenzahl: 30 Studierende


Dozent: Prof. Dr. Arno Bunzel

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)


Termine: mehrere Freitage 14:00 - 18:00 Uhr

Format: Präsenz Raum EB 224

Beginn: 03.11.2023

Weitere Termine: 10.11., 01.12., 08.12., 12.01., 19.01., 26.01.

Voraussetzung zur Teilnahme: nachgewiesene Grundkenntnisse im Bauplanungsrecht (Veranstaltung richtet sich an fortgeschrittene Masterstudierende der Stadt- und Regionalplanung

Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS


Beschreibung:

Stadtentwicklungspolitik, also die auf politischen (wertenden) Entscheidungen und Zielen basierende Steuerung der Entwicklung der Städte basiert in wesentlichen Teilen auf einer Steuerung der Bodennutzung. Gute Stadtentwicklungspolitik ist damit immer auch Bodenpolitik. Hierunter wird die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen verstanden, welche die Nutzung des Bodens für die verschiedenen Funktionen und Standorte regeln oder beeinflussen sollen oder die sich im Zusammenhang mit der Bodennutzung ergebenden Eigentums- und Vermögensprobleme regeln.

Bodenpolitik stellt dabei die strategische Frage, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen die Ziele der Stadtentwicklung umgesetzt werden können. Dabei werden neben räumlichen und funktionalen auch wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte in den Blick genommen.

Ein unverzichtbares Element der Bodenpolitik bildet das Bodenrecht, auf dessen Grundlage der Staat mit Eingriffsbefugnissen regulierend (eingreifend) oder kooperativ gestalten kann. Bodenpolitik setzt daneben aber auch auf andere Instrumente. Hierzu gehören etwa die Liegenschaftspolitik, die Fiskalpolitik, die Einbindung zivilgesellschaftlichen Engagements, die moderierende aber auch gestaltende Begleitung von Prozessen.

Der Zusammenhang zwischen Bodenpolitik, Bodenrecht und Stadtentwicklung und die sich aus dem Bodenrecht ergebenden aber auch die daneben bestehenden bodenpolitischen Handlungsoptionen der Städte sollen am Beispiel aktueller Herausforderungen der Stadtentwicklung verdeutlicht werden. Thematisiert werden die stadtentwicklungspolitischen Implikationen und Potenziale verschiedener bodenpolitischer Strategien und Instrumente. Neben unterschiedlichen Modellen der Baulandentwicklung mit dem Schwerpunkt auf Baulandmodelle und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sollen im SS 2021 auch liegenschaftspolitischen Handlungsoptionen

insbesondere zur Schaffung von Angeboten für „wenig konkurrenzfähige, renditeschwache“ Nutzungen (Ateliers, Gewerberäume, soziale Projekte etc.) thematisiert werden. Dabei werden auch spezielle bodenrechtlichen Instrumentarien in den Blick genommen, wie Vorkaufsrechte, die Einbindung kommunaler Wohnungsunternehmen, liegenschaftspolitische Handlungsoptionen wie Flächenbevorratung, Erbbaurechte und Konzeptvergaben, Grundstücksfonds und städtebauliche Verträge.

Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Masterstudiengang der Fachrichtung Stadt- und Regionalplanung.


Voraussetzungen zur Erlangung von Leistungspunkten:

  • Teilnahme an mindestens fünf der sechs Veranstaltungen
  • Erarbeitung eines Referats mit Vortrag
    10 Minuten Vortrag
    Konzentration auf Kernaussagen, klar definierte Fragestellung
    i.d.R. zu zweit
  • 1-2-seitiges Thesenpapier zur Veranstaltung
  • Bereitstellung der Präsentation als PDF


Lehrveranstaltung Infrastrukturen und Fachplanungsrecht (Schwerpunkt M7.2 SRP)

Bestandteil in Schwerpunkt III M7.2 SRP | Master SRP


Dozent: Prof. Andreas Korbmacher (Präs. BVerwG)

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)


Einzeltermine: Alle zwei Wochen Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr in Präsenz im Raum EB 224

Beginn: 27.10.2023

Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS



Seminar "Rechtsinstrumente der Stadterneuerung und Stadtentwicklung" im Modul Schwerpunkt II M6

Bestandteil des Wahlpflichtbereiches | Master Stadt- und Regionalplanung


Dozent: Dr. Mathias Hellriegel

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)


Termine (wöchentlich): Mittwochs 08.30 - 10:00 Uhr

Beginn: 01.11.2023

Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS


Format:

Präsenz im Raum EB 223



Lehrveranstaltung Bauordnungsrecht Baurecht I (Arch M WP(3) BPR.01 / Rechtsgrundlagen für Bauen und Planen (Schwerpunkt M5.2 / M7.2 SRP)

Bestandteil des Wahlpflichtbereiches | Master Architektur | Bestandteil in Schwerpunkt I M5.2 SRP und Schwerpunkt III M7.2 SRP | Master SRP


Dozent: Prof. Dr. Christian-W. Otto

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)


Termine (wöchentlich): Dienstags 08:00 - 10:00 Uhr, Präsenz im Raum BH-N 243

Beginn: 24.10.2023

Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS


Prüfungsleistung am Ende der Veranstaltung:

Klausur



Vorlesung "Einführung in das öffentliche Bau- und Planungsrecht" im Modul "Grundlagen des Bau- und Planungsrechts" B7

Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Stadt- und Regionalplanung


Dozent: Prof. Dr. Christian-W. Otto 

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)


Termine (wöchentlich): Montags 08:00 - 10:00 Uhr

Beginn: 23.10.2023

Anzurechnende Leistungspunkte: 2 ECTS


Beschreibung (Gesamtmodul):

Zum Bau-, Planungs- und Fachplanungsrecht gehören die Normen, die die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens und der aufstehenden baulichen Anlagen regeln. Diese Normen sind hierarchisch und sachlich gegliedert. Die Regelungen der Landesplanung der verbindlichen Bebauungsplanung sind für die Stadt- und Regionalplanung einerseits beachtlich und andererseits mittels eigener Planungsentscheidungen veränderbar. Es gilt die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen der Planung zu erkennen und sachgerecht anzuwenden. Betreffend die bauliche Nutzung der Grundstücke sind die rechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen zunächst im Baugenehmigungsverfahren und im Baugeschehen zu beachten. Darüber hinaus sind diese Regelungen für die Planung von Bedeutung, damit insbesondere die Vollzugsfähigkeit der aufgestellten Pläne sichergestellt ist. Die Aufgaben und Inhalte der Bauleitplanung, ihre Bezüge zum hierarchisch aufgebauten System der Raumplanung sowie zu den umweltbezogenen Fachplanungen und die insoweit maßgeblichen Verfahrensanforderungen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieser Planungen sind zentrale Gegenstände der Veranstaltung.


Prüfungsleistung am Ende der Gesamtveranstaltung:

Klausur (6 LP bestehend aus Bau- / Planungsrecht, Bauordnungs- / Baunebenrecht, Umweltbelange)



Bachelorprojekt BA 1/3 "Wie unterstützt das deutsche Planungsrecht den Einsatz erneuerbarer Energien - Rechtliche Herausforderungen und Möglichkeiten der Steuerung der Energiewende"

Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Stadt- und Regionalplanung


Dozent: Liza Erfkamp (erkamp[at]tu-berlin.de)

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff[at]campus.tu-berlin.de)


Termine (wöchentlich): Dienstags 10:15 - 14:00 Uhr im Raum B 307

Beginn: 24.10.2023

Anzurechnende Leistungspunkte: 12 ECTS





Masterprojekt "Y"

Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Stadt- und Regionalplanung


Dozent: Prof. Dr. iur. Christian-W. Otto

Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)


Termine (wöchentlich): Donnerstags 10:00 - 14:00 Uhr in Präsenz im Raum B 307

Beginn: 19.10.2023

Anzurechnende Leistungspunkte: 12 ECTS