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Achtung: nur zur Information - keine Anmeldung über ISIS möglich
Die in der Form eines Seminars durchgeführte Veranstaltung im
Schwerpunkt „Recht und Verwaltung“ knüpft inhaltlich an das zeitlich vorangehende
Seminar „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ (mittwochs von 10.00 – 11.30 Uhr) an
und hat die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zur Erreichbarkeit der
Treibhausgas- und Klimaneutralität im Flächennutzungs- und Bebauungsplan zum
Gegenstand. Die damit verbundenen Fragestellungen werden die Planungspraxis in
den nächsten Jahren vermehrt heimsuchen und das berufliche Tätigkeitsfeld maßgeblich
mitbestimmen. Gegenwärtig diskutiert wird etwa:
-
Was
verlangt eine Wärmeplanung?
-
Wie
können Treibhausgassenken gesichert werden?
-
Welche
Anforderungen ergeben sich für die Freiraumsicherung innerhalb und außerhalb
des bebauten Siedlungsbereiches?
-
Welche
Darstellungen und Festsetzungen können zur Erreichbarkeit von Treibhausgas- und
Klimaneutralität herangezogen werden?
-
Welche
Auswirkungen haben diese auf die städtebauliche Gestalt?
-
Besteht
ein Abwägungsvorrang?
-
…
Die Studierenden sollen sich im Rahmen des Seminars mit den
an sie gestellten Aufgaben zur Erreichbarkeit von Treibhausgas- und
Klimaneutralität in städtebaulichen Planungen auseinandersetzen und das ihnen für
die Umsetzung zur Verfügung stehende strrategische Instrumentarium nicht nur
kennen, sondern auch anwenden sowie vor allem auch hinsichtlich seiner Wirkungen
einschätzen lernen.
Die Veranstaltung steht in
einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Seminar „Aktuelle Probleme Raumplanung,
Recht und Verwaltung –Auf dem Weg zur Klimaneutralität“, welches mittwochs von 10.00-11.30 Uhr stattfindet.
Der Besuch beider Veranstaltungen wird empfohlen.
Anmeldung: ab Montag, 3. April 2023 über die Homepage des Fachgebietes.
Veranstaltungsbeginn: Mittwoch, 26. April 2023.
- Trainer/in: Tim Jessen
- Trainer/in: Anke Sterz
Achtung: nur zur Information - keine Anmeldung über ISIS möglich
Die in der Form eines Seminars angebotene Veranstaltung im Schwerpunkt „Recht und Verwaltung“ hat die aktuell vieldiskutierten Zielsetzungen der CO2- und Klimaneutralität zum inhaltlichen Gegenstand. Nach den Maßgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) liegt das Minderungsziel für Kohlenstoffdioxid für das Jahr 2030 bei 65%, sodass bis dorthin der Treibhausgasausstoß um 65% gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden muss. Bis zum Jahr 2040 soll ein Minderungsziel von 88% und bis zum Jahr 2045 sogar eine Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Ab dem Jahr 2050 werden von der Bundesregierung negative Emissionen angestrebt, sodass dann mehr Treibhausgase in natürlichen Senken gebunden als in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ausgestoßen werden. Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist übersehbar, die Zielerreichung aber noch offen.
Im Rahmen dieser Seminarveranstaltung soll danach gefragt werden, wie diese ambitionierten Zielsetzungen entstanden sind (Hintergründe) und wie sie umgesetzt werden sollen (europäische und nationale Ebene). Kenntnisse hierüber sind wichtig, um eine Einordnung, auch mit Blick auf die künftigen Aufgaben der Stadt- und Regionalplanung vornehmen zu können. Deshalb sollen im Mittelpunkt der Betrachtungen, die an die räumliche Planung gerichteten Anforderungen stehen, diese identifiziert und aus der Sicht der Studierenden hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit und hinsichtlich gegebenenfalls weiterer erforderlicher Maßnahmen beurteilt werden.
Dieses Seminar steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der im direkten zeitlichen Anschluss stattfindenden Veranstaltung mit dem Thema „Klimaneutrale Bauleitplanung“, welche mittwochs von 11.30-13.00 Uhr, stattfindet.
Der Besuch beider Veranstaltungen wird empfohlen.
Anmeldung: ab Montag, 3. April 2023 über die Homepage des Fachgebietes
Veranstaltungsbeginn: Mittwoch, 26. April 2023
- Trainer/in: Vincenzo Ballacchino
- Trainer/in: Tim Jessen
- Trainer/in: Anke Sterz
Achtung: nur zur Information - keine Anmeldung über ISIS möglich
Klimaneutralität (siehe hierzu die Ankündigung der Seminarveranstaltung „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“) muss nicht nur im bei der formellen räumlichen Planung (siehe dazu die Ankündigung zur Seminarveranstaltung „Klimaneutralität durch Bauleitplanung“), sondern auch im Rahmen des Stadtumbaus gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich wie bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen um eine städtebauliche Maßnahme, die in den §§ 171a ff. BauGB geregelt ist. Stadtumbaumaßnahmen sollen zur Herstellung von nachhaltigen städtebaulichen Strukturen ergriffen werden und räumlich in von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten im bereits bebauten Bereich stattfinden. Ihre Umsetzung erfolgt nicht durch hoheitliche Instrumente, sondern in erster Linie durch Vereinbarungen zwischen der Kommune und privaten Grundstückseigentümern, die von öffentlichen Fördergeldern flankiert werden.
Noch weitgehend unklar ist allerdings, wie Klimaneutralität im Wege des Stadtumbaus umgesetzt werden kann. Eine Machbarkeitsstudie soll Gewissheit bringen. Zur Vorabklärung soll durch ein Auftragsprojekt am ISR eine grundlegende Klärung zu verschiedenen Fragen herbeigeführt werden. Da Treibhausgasneutralität bereits bis zum Jahr 2045 erreicht werden muss und Stadtumbaumaßnahmen zu ihrer Umsetzung ungefähr den gleichen Zeitraum benötigen, bietet es sich schon jetzt an, die stadtumbaubezogenen Anforderungen der Klimaneutralität zu klären. Folgende Vorgehensweise bietet sich dabei an:
- Bedeutung des Stadtumbaus für die Klimaneutralität
- Feststellung des gegenwärtigen Standes des Stadtumbaus in der Bundesrepublik Deutschland – dargestellt an Beispielen
- Identifizierung von Ansatzpunkten für Maßnahmen zur Klimaneutralität beim Stadtumbau anhand ausgewählter Beispiele
- Das Handwerkszeug: Verträge und Fördermittel als Anreizinstrumente
- Schwierigkeiten und daraus resultierende Forderungen
Es besteht die Möglichkeit, eine Exkursion nach Valencia (Spanien) durchzuführen.
Anmeldung ab 3. April 2023 über die Homepage des Fachgebiets oder im Rahmen der Projektvergabe
Veranstaltungsbeginn: 26. April 2023
- Trainer/in: Tim Jessen
In der Vorlesung werden die wichtigsten Schnittfelder von räumlicher Gesamtplanung und umweltschutzbezogenen Planungsanforderungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in den Grundzügen dargestellt und mit den Studierenden erörtert. Besondere Bedeutung haben dabei folgende Themenfelder:
- Boden- und Altlastenschutz
- Eingriffsbewältigung
- FFH- und Vogelschutz
- Klimaschutz
- Hochwasserschutz und wasserfachliche Planungen
- Lärmschutz und Lärmminderungspläne
- Luftreinhaltung und Luftreinhaltepläne
- Verhältnis zur Landschaftsplanung
- Umweltprüfung
- Trainer/in: Anke Sterz
- Trainer/in: Martin Zabel