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Im neuen Landesentwicklungsplan des Bundeslandes Hessen werden im Rahmen der Festlegungen zur Siedlungsstruktur verschiedene Kategorien von Mittelzentren bestimmt, die auf regionaler Ebene miteinander kooperieren sollen. Für die Festlegung der Mittelzentren im Landesentwicklungsplan waren spezifische Ausstattungsmerkmale der Gemeinden maßgeblich. 

Der Regionalverband Frankfurt/Rhein/Main, in dessen Aufgabenbereich die Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans liegt, muss die Vorgaben des Landesentwicklungsplans auf der nachgeordneten Planungsebene umsetzen und schreibt angesichts dessen, gegenwärtig seinen Regionalen Flächennutzungsplan fort. In diesem Zusammenhang stellt sich den Planerinnen und Planern des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein/Main die Frage, welche regionalen Kooperationsfelder überhaupt denkbar sind, und wie diese zwischen einzelnen Mittelzentren ausgestaltet werden könnten. Auf planungspraktischer Ebene stellt sich dabei außerdem die Frage, wie sich dies am Beispiel der drei Gemeinden Bad Homburg, Friedrichsdorf und Oberursel konkret darstellen könnte. 

Der Regionalverband Frankfurt/Rhein/Main geht davon aus, dass Sie dazu in der Lage sind, diese Frage zu beantworten.


In der Vorlesung werden die wichtigsten Schnittfelder von räumlicher Gesamtplanung und umweltschutzbezogenen Planungsanforderungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in den Grundzügen dargestellt und mit den Studierenden erörtert. Besondere Bedeutung haben dabei folgende Themenfelder:

Boden- und Altlastenschutz

Eingriffsbewältigung

FFH- und Vogelschutz

Klimaschutz

Hochwasserschutz und wasserfachliche Planungen

Lärmschutz und Lärmminderungspläne

Luftreinhaltung und Luftreinhaltepläne

Verhältnis zur Landschaftsplanung

Umweltprüfung


Die in der Form eines Seminars durchgeführte Veranstaltung im Schwerpunkt „Recht und Verwaltung“ befasst sich angesichts der in der vorangehenden Veranstaltung „Elektromobilität – Grundlagen, Chancen und Probleme“ (mittwochs von 10.00 – 11.30 Uhr) zusammengetragenen Grundlagen mit der kommunalen Ebene und untersucht die Anforderungen an die Umsetzung der Elektromobilität in städtebaulichen Planungen. 

So werden insbesondere

  • Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugebiete, Tankstellen als bauliche Nutzungsart, bauordnungsrechtliche Anforderungen, 
  • Städtebauliche Verträge, 
  • Verkehrsplanungen, insbesondere Nahverkehrspläne und Verkehrsentwicklungspläne
  • Luftreinhaltepläne,
  • Stellplatzsatzungen,
  • Klimaschutzkonzepte,
  • Green City Masterpläne, 
  • Sondernutzungssatzungen

näher betrachtet.

Den Studierenden soll ein Überblick zu den bestehenden planerischen Instrumenten und genehmigungsrechtlichen Anforderungen an die Zulassung von Ladeinfrastrukturen im öffentlichen sowie im privaten Raum verschafft werden, mit denen eine Stärkung der Elektromobilität erreicht werden kann. 

 

Die Veranstaltung steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Seminar „Aktuelle Probleme Raumplanung, Recht und Verwaltung – Elektromobilität – Grundlagen, Chancen und Probleme“, das ebenfalls mittwochs von 10.00-11.30 Uhr stattfindet.  

 

Der Besuch beider Veranstaltungen wird empfohlen.


Die in der Form eines Seminars angebotene Veranstaltung im Schwerpunkt „Recht und Verwaltung“ befasst sich mit der Elektromobilität. Nach eindeutigen politischen Aussagen soll in der Bundesrepublik Deutschland die Elektromobilität vorangebracht werden. Dies macht eine Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Anforderungen interessant.

Im Rahmen dieser Seminarveranstaltung soll „der Boden“ für den Einsatz der Elektromobilität bereitet werden. 

So sind insbesondere

  • die Grundlagen der Elektromobilität auf der Europäischen Ebene, der Bundesebene, sowie der Landesebene, 
  • die Energiebereitstellungsstruktur,
  • die Ladenetzstruktur,
  • sowie sonstige Maßgaben zur Nutzung und Bereitstellung der Elektromobilität

in den Blick zu nehmen, um auf der nachgeordneten kommunalen Ebene von ihr Gebrauch machen zu können. 

 

Diese und andere Fragestellungen werden im Rahmen des Seminars aufgeworfen, sollen von den Teilnehmenden gemeinsam und einzeln bearbeitet werden, um so den gegenwärtigen Stand der Elektromobilität, die damit verbundenen Chancen und Probleme in Deutschland aufzuzeigen.

 

Dieses Seminar steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem anschließenden Seminar mit dem Thema „Elektromobilität in der städtebaulichen Planung“, welches ebenfalls mittwochs von 12.00-13.00 Uhr, stattfindet. 

 

Der Besuch beider Veranstaltungen wird empfohlen.