Cours
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
Vorlesung "Baurecht" im Modul "Bauökonomie und Baurecht" B5.1.1
ACHTUNG: DIESE VERANSTALTUNG RICHTET SICH NUR AN DEN BACHELOR ARCHITEKTUR, NICHT AN STUDIERENDE DER STADT- UND REGIONALPLANUNG!
Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Architektur
Dozent: Prof. Dr. iur. Christian-W. Otto
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine (wöchentlich): Montags 12:00 s.t. - 14:00 Uhr
Beginn: 25.04.2021
Format: Präsenz (Raum A 151)
Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS
Beschreibung:
Insbesondere werden folgende Themenbereiche behandelt:
- Methodik des öffentlichen Baurechts
- System des öffentlichen Bau- und Planungsrechts
- Baugenehmigungsverfahren
- Zulässigkeit von Vorhaben nach dem Baugesetzbuch
- bauordnungsrechtliche Anforderungen an bauliche Vorhaben
Die genannten Themenfelder werden anhand des Gesetzestextes und daraus abgeleiteter Fälle vorgestellt und veranschaulicht.
Aktuelle Gesetztestexte: BauGB, BauNVO, PlanZV, BauO Bln
Prüfungsleistung am Ende der Veranstaltung:
Klausur
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
- Trainer/in: Christian-Wolfgang Otto
Seminar Bodenpolitik, Bodenrecht und Stadtentwicklung M12
Bestandteil des Moduls "Freier Wahlbereich" | Master Stadt- und Regionalplanung | Anrechnung möglich in M12, M5.2, M6.2
Teilnehmer*innenzahl: 30 Studierende
Dozent: Prof. Dr. Arno Bunzel
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine: mehrere Freitage 14:15 (s.t.) - 17:30
Format: Präsenz Raum EB 223
Beginn: 29.04.2021
Weitere Termine: 13.05. 2022, 03.06.2022, 10.06.2022, 24.06.2022, 01.07.2022
Voraussetzung zur Teilnahme: nachgewiesene Grundkenntnisse im Bauplanungsrecht (Veranstaltung richtet sich an fortgeschrittene Masterstudierende der Stadt- und Regionalplanung
Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS
Anmeldung: Per E-Mail an das Fachgebiet FG 6 Bau-, Planungs- und Umweltrecht bis zum 14.04.2021 (baurecht@isr.tu-berlin.de). Bei mehr als 30 Anmeldung entscheidet das Los!
Beschreibung:
Stadtentwicklungspolitik, also die auf politischen (wertenden) Entscheidungen und Zielen basierende Steuerung der Entwicklung der Städte basiert in wesentlichen Teilen auf einer Steuerung der Bodennutzung. Gute Stadtentwicklungspolitik ist damit immer auch Bodenpolitik. Hierunter wird die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen verstanden, welche die Nutzung des Bodens für die verschiedenen Funktionen und Standorte regeln oder beeinflussen sollen oder die sich im Zusammenhang mit der Bodennutzung ergebenden Eigentums- und Vermögensprobleme regeln.
Bodenpolitik stellt dabei die strategische Frage, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen die Ziele der Stadtentwicklung umgesetzt werden können. Dabei werden neben räumlichen und funktionalen auch wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte in den Blick genommen.
Ein unverzichtbares Element der Bodenpolitik bildet das Bodenrecht, auf dessen Grundlage der Staat mit Eingriffsbefugnissen regulierend (eingreifend) oder kooperativ gestalten kann. Bodenpolitik setzt daneben aber auch auf andere Instrumente. Hierzu gehören etwa die Liegenschaftspolitik, die Fiskalpolitik, die Einbindung zivilgesellschaftlichen Engagements, die moderierende aber auch gestaltende Begleitung von Prozessen.
Der Zusammenhang zwischen Bodenpolitik, Bodenrecht und Stadtentwicklung und die sich aus dem Bodenrecht ergebenden aber auch die daneben bestehenden bodenpolitischen Handlungsoptionen der Städte sollen am Beispiel aktueller Herausforderungen der Stadtentwicklung verdeutlicht werden. Thematisiert werden die stadtentwicklungspolitischen Implikationen und Potenziale verschiedener bodenpolitischer Strategien und Instrumente. Neben unterschiedlichen Modellen der Baulandentwicklung mit dem Schwerpunkt auf Baulandmodelle und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sollen im SS 2021 auch liegenschaftspolitischen Handlungsoptionen
insbesondere zur Schaffung von Angeboten für „wenig konkurrenzfähige, renditeschwache“ Nutzungen (Ateliers, Gewerberäume, soziale Projekte etc.) thematisiert werden. Dabei werden auch spezielle bodenrechtlichen Instrumentarien in den Blick genommen, wie Vorkaufsrechte, die Einbindung kommunaler Wohnungsunternehmen, liegenschaftspolitische Handlungsoptionen wie Flächenbevorratung, Erbbaurechte und Konzeptvergaben, Grundstücksfonds und städtebauliche Verträge.
Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Masterstudiengang der Fachrichtung Stadt- und Regionalplanung.
Voraussetzungen zur Erlangung von Leistungspunkten:
- Teilnahme an mindestens fünf der sechs Veranstaltungen
- Erarbeitung eines Referats mit Vortrag
10 Minuten Vortrag
Konzentration auf Kernaussagen, klar definierte Fragestellung
i.d.R. zu zweit - 1-2-seitiges Thesenpapier zur Veranstaltung
- Bereitstellung der Präsentation als PDF
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
Lehrveranstaltung Planungssysteme im Vergleich und Europarecht M 7.2 (SP IV)
Bestandteil des Vertiefungsmoduls Raumplanung, Recht und Verwaltung | Master Stadt- und Regionalplanung
Dozent: Prof. Dr. János Brenner
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine (wöchentlich): Dienstag 10:00 s.t. - 12:00
Format: Präsenz (Raum EB 223)
Beginn: 13.04.2021
Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS
Beschreibung:
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist zum einen – wie der Namen schon sagt – eine Betrachtung der Planungssysteme verschiedener Staaten von der Ebene des Gesamtstaates über die Region bis zur Gemeinde. Die Betrachtung erfolgt stets mit einem Blick auf das deutsche System der räumlichen Planung, aber auch nach Möglichkeit mit einem Vergleich untereinander. Dabei sollen sowohl die Rechtsgrundlagen, als auch die Planungspraxis eine Rolle spielen sowie europäische und nichteuropäische Staaten möglichst ausgewogen untersucht werden.
Zum anderen soll der Einfluss des Europarechts auf die jeweiligen nationalen Planungssysteme der EU-Mitgliedstaaten in den Blick genommen werden. Dieser Einfluss ist insbesondere im Umweltrecht, aber auch auf anderen Gebieten, wie z.B. im Recht des Binnenmarkts, stark und spielt daher im deutschen Planungsrecht eine erhebliche Rolle.
Eine vertiefte Betrachtung von Details ist angesichts der Fülle des potentiell zur Debatte stehenden Stoffs nicht möglich, die Studierenden sollen aber ein Grundverständnis für die unterschiedlichen Planungssysteme bzw. des Europarechts im Kontext der ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme und Traditionen der jeweiligen Länder bekommen. Zu diesem Zwecke werden im Verlauf der Veranstaltung die Planungssysteme einzelner Staaten bzw. der Einfluss des Europarechts teils vom Lehrbeauftragten, teils auch von den Studierenden selbst aufgearbeitet und mithilfe geeigneter Präsentationstechniken (i.d.R. Powerpoint) online vorgestellt. Die Zeiteinteilung wird so gewählt, dass danach über den Vortrag diskutiert werden kann.- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
Lehrveranstaltung Bauplanungsrecht Baurecht II (Arch M WP(3) BPR.02 / Rechtsgrundlagen für Bauen und Planen (Schwerpunkt M5.2 SRP und M7.2 SRP)
Bestandteil des Wahlpflichtbereiches | Master Architektur | Bestandteil in Schwerpunkt I "Städtebau und Baukultur" M5.2 SRP sowie in Schwerpunkt III "Raumplanung, Recht und Verwaltung" M7.2
Dozent: Prof. Dr. iur. Christian-W. Otto
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine (wöchentlich): Dienstags 08:00 s.t. - 09:30 Uhr
Beginn: 19.04.2021
Format: Präsenz (Raum A 053)
Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS
Beschreibung:
In der Lehrveranstaltung wird das Wissen vermittelt betreffend
- die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 36 BauGB)
- die Verknüpfung mit der Baunutzungsverordnung und
- den Inhalt von Bebauungsplänen
Prüfungsleistung am Ende der Veranstaltung:
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
- Trainer/in: Christian-Wolfgang Otto
Bachelorprojekt BA 2/4 "Klimaschutzrecht – Das Zusammenspiel von Bau-, Planungs- und Umweltrecht zur Minderung der klimatischen Auswirkungen"
Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Stadt- und Regionalplanung
Dozent: Dr. Patrick Schulz
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine (wöchentlich): Dienstags 10:00 - 14:00 Uhr in Präsenz (Raum B 307 bzw. EB)
Beginn: 19.04.2022
Anzurechnende Leistungspunkte: 12 ECTS
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
Integrierte Veranstaltung "Bauleitplanung und Planverfahren" im Modul "Städtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung" B10
Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Stadt- und Regionalplanung
Dozent: Prof. Dr. Christian-W. Otto
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine (wöchentlich): Montags 08:00 - 10:00 Uhr
Beginn: 25.04.2021
Format: Präsenz Raum A 053
Anzurechnende Leistungspunkte: 3 ECTS
Beschreibung:
Aufbauend auf Kenntnissen zu den städtebaurechtlichen Grundlagen der Stadt- und Raumplanung, insbesondere zum BauGB, zur BauNVO und zur PlanzV wird auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes ein verbindlicher Bauleitplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung erarbeitet. Dabei werden Kenntnisse zum Verfahren der Bauleitplanung und zu Inhalten von Bauleitplänen vertieft und Abwägungstechniken von öffentlichen und privaten Belangen erprobt.Prüfungsleistung am Ende der Veranstaltung:
Abgabe eines Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
- Trainer/in: Christian-Wolfgang Otto
Vorlesung "Bauordnungs- und Baunebenrecht" im Modul "Grundlagen des Bau- und Planungsrechts" B7
Bestandteil des Pflichtbereiches | Bachelor Stadt- und Regionalplanung
Dozent: Prof. Dr. Christian-W. Otto
Tutor: Konrad Mierendorff (konrad.mierendorff@campus.tu-berlin.de)
Termine (wöchentlich): Montags s.t. 10:00 - 12:00 Uhr
Beginn: 25.04.2021
Format: Präsenz Raum H 1058
Anzurechnende Leistungspunkte: 2 ECTS
Beschreibung (Gesamtmodul):
Zum Bau-, Planungs- und Fachplanungsrecht gehören die Normen, die die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens und der aufstehenden baulichen Anlagen regeln. Diese Normen sind hierarchisch und sachlich gegliedert. Die Regelungen der Landesplanung der verbindlichen Bebauungsplanung sind für die Stadt- und Regionalplanung einerseits beachtlich und andererseits mittels eigener Planungsentscheidungen veränderbar. Es gilt die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen der Planung zu erkennen und sachgerecht anzuwenden. Betreffend die bauliche Nutzung der Grundstücke sind die rechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen zunächst im Baugenehmigungsverfahren und im Baugeschehen zu beachten. Darüber hinaus sind diese Regelungen für die Planung von Bedeutung, damit insbesondere die Vollzugsfähigkeit der aufgestellten Pläne sichergestellt ist. Die Aufgaben und Inhalte der Bauleitplanung, ihre Bezüge zum hierarchisch aufgebauten System der Raumplanung sowie zu den umweltbezogenen Fachplanungen und die insoweit maßgeblichen Verfahrensanforderungen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung dieser Planungen sind zentrale Gegenstände der Veranstaltung.Prüfungsleistung am Ende der Veranstaltung:
Klausur: Termin 05.10.2022
- Trainer/in: Konrad Paul Mierendorff
- Trainer/in: Christian-Wolfgang Otto
- Trainer/in: Anke Sterz
- Trainer/in: Benedikt Maurice Witka